Allgemeine Geschäftsbedingungen Weiterbildung
1. Auftragsgestaltung Inhouse Seminare
1.1 Die JURA DIREKT GmbH / JURA DIREKT Akademie (Auftragnehmer) führt den Weiterbildungsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber entsteht durch die Beauftragung grundsätzlich nicht.
1.2 Der Auftragnehmer ist kann die vereinbarten Leistungen selbst erbringen oder durch qualifizierte Mitarbeiter, Partner-Trainer oder Netzwerk-Trainer ausführen zu lassen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig über alle Sachverhalte, die für den Auftrag und die Ausführung relevant sind.
1.4 Der Auftraggeber hat das Recht, den Trainingsauftrag schriftlich abzusagen. Eine Absage bis 28 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung zwischen dem 27. und dem 15. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.
1.5 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung der vereinbarten Maßnahme verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren.
2. Offene Seminare
2.1 Anmeldung
Unmittelbar nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ist das Seminar ausgebucht, informieren wir Sie sofort per E-Mail. Die Anmeldung erfolgt entweder mit gleichzeitiger Bezahlung über ein Online-Buchungssystem oder über Online-Formularanmeldung mit nachträglicher Rechnungsstellung.
2.2 Teilnehmeranzahl
Die maximale Teilnehmerzahl ist in den jeweiligen Seminarbeschreibungen angegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
2.3 Seminarpreis
Der Seminarpreis versteht sich zzgl. Mehrwertsteuer (außer es ist anderes ausgewiesen) und persönliche Nebenkosten (Anreise, Übernachtungen, etc.) und beinhaltet, soweit nichts anderes in der Seminarbeschreibung angegeben, Seminarunterlagen und Verpflegung (die Rechnung zur Tagungspauschale erfolgt i.d.R gesondert und zzgl. MwSt.). Bei Seminaren mit Prüfungen wird zusätzlich und mit gesonderter Rechnung eine Prüfungsgebühr, zzgl. MwSt., erhoben, außer es ist anderes ausgewiesen.
2.4 Absage von Seminaren
Wir behalten uns vor, das Seminar bis 2 Wochen vor Beginn aus wichtigen Gründen, wie Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl zu stornieren. Die Mindestteilnehmerzahl ist jeweils ausgewiesen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet.
Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Buchung von Bahn- und Flugtickets oder Hotelzimmern.
2.5 Stornierung und Umbuchung
Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, entstehen Ihnen bei schriftlicher Vorlage der Stornierung bis 28 Tage vor Seminarbeginn keine Kosten (dabei wird der 1. Seminartag nicht mitgerechnet). Bei einer Stornierung danach bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Bei einer Stornierung in den letzten beiden Wochen vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr berechnet. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer in das Seminar entsenden.
Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei, danach fällt eine Gebühr von 20 % der jeweiligen Seminargebühr an (jedoch maximal 350,- €).
2.6 Seminarablauf
Unsere Seminare beginnen, soweit nichts anderes in der Seminarbeschreibung angegeben oder vereinbart, am ersten Tag um 10.00 Uhr, an Folgetagen um 9.00 Uhr und enden gegen ca. 17.00 Uhr. Während des Seminars wird der Zeitplan mit den Teilnehmern abgestimmt. Details im Ablauf des Programms sowie der Einsatz der angekündigten Dozenten können aus wichtigen Gründen unter Wahrung des Gesamtcharakters und des Qualitätsstandards der JURA DIREKT Akademie-Seminare geändert werden.
3. Lizenzrechte und Urheberrechte
3.1 Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Konzepte, PDF-Vorlagen, Folien, Handbücher,Texte, Tabellen, Grafiken, Bewertungs- und Auswertungsbögen, Video- und Audiodateien) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zu deren eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien vor, während oder nach den Trainings zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.2 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
3.3 Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
4. Promotion, Werbung, PR
Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Seminars, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Seminare hinzuweisen.
5. Konditionen, Honorare, Kosten
Die Honorarhöhe enstpricht der im Einzelauftrag schriftlich vereinbarten Höhe, die durch Einzelvertrag oder Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer erfolgt. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn, in der Regel unmittelbar nach Auftragserteilung. Honorare und Kostenerstattungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
6. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
8. Schlussklauseln
8.1 Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
8.2 Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
8.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
8.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.